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Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudium ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber an einer deutschen oder ausländischen Hochschule den Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem 240 Leistungspunkten nach dem ECTS entsprechenden Studienvolumen im Bereich …. nachweist.

Absolventen im Bereich Informatik müssen eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, Bewerberinnen und Bewerber mit einem anderen Studienabschluss von mindestens zwei Jahren nachweisen. Bei Interessenten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann individuell geklärt werden, ob andere Voraussetzungen vorliegen, die nach dem Hochschulgesetz von Schleswig-Holstein eine Zulassung möglich machen.